Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten

Sie sind verklagt worden oder müssen selbst einen Anspruch durchsetzen?

Mit mir können Sie einen erfahrenen und kompetenten Anwalt engagieren! Aus hunderten Zivilprozessen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten weiß ich, wie es vor Gericht läuft, wie Richter ticken und wann man es auf ein Urteil ankommen lässt oder wann eine einvernehmliche Lösung Zeit, Geld und Nerven spart.

Fachlich habe ich besondere Kompetenz im Wirtschaftsrecht, vor allem im Bankrecht. Ich bin mit Fragen rund um Bankkonten, Darlehen und Kreditsicherheiten bestens vertraut.  

Ich habe börsennotierte Unternehmen (bis zur Vorstandsebene), Mittelständler, Banken sowie Selbständige und Verbraucher beraten und vertreten. Nürnberg war dabei zwar stets mein räumlicher Tätigkeitsschwerpunkt, tätig war ich allerdings vor Landgerichten und Oberlandesgerichten bundesweit.

Welche Fälle betreue ich?

Unsicher, welcher Fachbereich was abdeckt?

Weitere Infos zu meiner bisherigen Erfahrung und fachlichen Qualifikation:

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Nürnberg, Dr. Held, Dr. Cornelius Held, Bankrecht, Kapitalmarktrecht

Falls Sie auf ein großes wirtschaftliches Risiko, eine emotional schwierige Konstellation oder gar interessierte Öffentlichkeit reagieren müssen, helfe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Fingerspitzengefühl, die Prioritäten zu klären und Lösungen zu finden.

Dr. Cornelius Held

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankrecht

Typische Konstellationen

Meine Mandanten profitieren speziell im Bereich Bank-, Kapitalmarkt- und Kreditsicherungsrecht von zehn Jahren Erfahrung. Die Beispiele rechts sind „Klassiker“ meiner Praxis:

  • Bank oder Bausparkasse und Kunde streiten über die Rechtmäßigkeit von Bankentgelten oder die korrekte Verzinsung eines Spar- oder Bausparvertrages.
  • Online-Banking: Durch Phishing entsteht Streit zwischen Kunden und Bank über die Rückbuchung von Überweisungen.
  • Bank und Kunde streiten darüber, ob die Beratung zu Kapitalanlagen ordnungsgemäß war oder sich die Bank schadenersatzpflichtig gemacht hat (Anlageberatung).
  • Nicht selten entzündet sich Streit an der Frage, ob die Bank dem Kunden ein Konto eröffnen muss oder ob sie ein solches kündigen darf.
  • Ein Darlehen kann nicht, nicht bei Fälligkeit oder nicht vollständig zurückbezahlt werden.
  • Es kommt zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung von Darlehen.
  • Es ist unklar, wer für ein Darlehen (mit)haftet, weil es eine Schuldübernahme/einen Schuldbeitritt, einen Todesfall, einen Widerruf oder eine Bürgschaft gab/gibt.
  • Zwischen Darlehensgeber und -nehmer entsteht Streit über die korrekte Kreditwürdigkeitsprüfung.
  • Es kommt zum Streit, ob der Kunde einen Anspruch auf Abschluss eines Darlehens hat (insb. bei Bausparverträgen).
  • Kreditsicherheiten wie Bürgschaft, verpfändete Guthaben oder abgetretene Forderungen sollen verwertet werden.
  • Zwischen Geldgeber und -empfänger besteht Streit, ob eine bestimmte Sicherheit (Grundpfandrecht, Bürgschaft, Pfand, Sicherungszession) für eine bestimmte Forderung haftet.
  • Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob eine bestimmte Kreditsicherheit freizugeben ist.
  • Eine mit Grundschulden belastete Immobilie soll versteigert werden.
  • Es besteht das Bedürfnis, eine Forderung über eine Hypothek abzusichern.
  • Bei der drohenden Versteigerung einer Immobilie entsteht Streit über die korrekte Höhe der gesicherten Forderung.

Sprechen Sie mich gerne an!

Meine Fachbereiche

Welcher Bereich deckt was ab?

Bankrecht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde (selten auch zwischen zwei Banken oder Bank und Aufsichtsbehörde) bilden das Bankrecht. Die häufigsten Quellen für Streitigkeiten sind das Bankkonto, Darlehensverträge oder Überziehungen, Anlageberatung, Erbfälle, Verzinsung von Sparverträgen, Negativzinsen oder Verwahrentgelte.

Kreditsicherungsrecht

Darlehen werden regelmäßig besichert mit abgetretenen Forderungen, Bürgschaften, Patronatserklärungen, Garantien, Verpfändungen, Sicherungseigentum, Grundschulden oder Hypotheken. Probleme eines Darlehens wirken häufig auf diesen Ebenen fort. Aber auch die Verwertung einer Sicherheit kann eigene Rechtsfragen oder Konflikte aufwerfen.

Bürgerliches Recht

Zum bürgerlichen Recht gehören die zivilrechtlichen Themen des alltäglichen Lebens, wie Kauf-, Miet-, Dienst oder Werkverträge. Außerdem bearbeite ich Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erbfällen und Immobilien. 

Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht regelt (u.a.) alle Rechtsfragen rund um Kapitalanlagen und Finanzprodukte, von der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung über Pflichtverletzungen (z.B. „Churning“) bis hin zu Schwierigkeiten bei der Beendigung der Anlage. Typische Produkte sind geschlossene Fonds (typischerweise als „GmbH & Co. KG“), Investmentfonds, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Swaps, oder „Klassiker“ wie Sparverträge, Tagesgeld und Festgeld.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Die meisten Verträge und Geschäfte im Wirtschaftsleben verlaufen problemfrei. Konflikte entstehen meist dann, wenn auf einer Seite der Eindruck entsteht, die andere Seite erfüllt den Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich. Dabei kann es um alle Arten von Verträgen gehen, z.B. Kaufverträge, Werkverträge, Bauverträge usw.

Berufungssachen

Ich habe schon häufig Klageverfahren anvertraut bekommen, die erstinstanzlich verloren worden sind. Meistens konnte ich die Angelenheiten – mit frischen Ideen und meiner Expertise im Prozessrecht – in der zweiten Instanz „drehen“.